Hier finden Studierende, Studieninteressierte und Austauschstudierende (Incomings) alle wichtigen Informationen rund um das Studium am Institut für Publizistik. Studierende können z.B. die Modulpläne einsehen, finden Informationen zu Prüfungen und Lehrveranstaltungen, zu Praktika und Zusatzqualifikationen, zum Fachwechsel und zum Auslandsstudium.

Unter Fachberatung & Service finden Sie Hinweise dazu, wie Sie uns erreichen können, wenn Sie Fragen haben, die auf dieser Webseite nicht beantwortet werden.

Ihr Studienbüro Publizistik

Mehr als „Irgendwas mit Medien“


Was sind die Auswirkungen von „Fake News“ auf die Demokratie? Was zeichnet guten Journalismus aus? Welche Effekte haben soziale Medien auf das Wohlbefinden? Welche Rolle spielt die Medienberichterstattung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt?

Sie finden wichtige Hinweise zum Erstellen von Seminararbeiten auf der hier verlinkten Seite. Beachten Sie neben den aufgelisteten Anforderungen auch immer die individuellen Hinweise Ihrer Dozentinnen und Dozenten in den Veranstaltungssitzungen.

Prüfungen

Es gibt zwei Arten von Prüfungen: Studienleistungen und Modulabschlussprüfungen. In welchen Veranstaltungen welche Prüfung(sart) erbracht werden muss, können Sie den Modulplänen bzw. -handbüchern entnehmen.

Anmeldung bzw. Abmeldung/Rücktritt von Modulabschlussprüfungen

Für Modulabschlussprüfungen müssen Sie sich während der Prüfungsanmeldephase über Jogustine zur Prüfung anmelden (hierfür müssen Sie eine gültige TAN eingeben). Die Termine der Prüfungsanmeldephasen finden Sie auf den Info-Seiten von Jogustine. Wenn Sie sich von einer erstmals angemeldeten Prüfung eigenständig wieder abmelden wollen, können Sie dies nur in der Prüfungsanmeldephase erledigen. Danach ist ein Rücktritt nur in begründeten Ausnahmefällen (Krankheit etc.) möglich.

Hierzu müssen Sie die Attestvorlage des Prüfungsamts des Fachbereichs 02 verwenden. Je nach Art der Prüfung müssen Sie das Attest abgeben bei:

Studienleistungen/ ModulprüfungenBachelor-/ Masterarbeit
Klausur/mdl. Prüfung:
Prüfungsamt

Hausarbeiten:
Dozent*in
Prüfungsamt

Abgabe von Seminararbeiten

Es gibt am Institut für Publizistik einen einheitlichen Abgabetermin für Seminararbeiten, der auch in Jogustine hinterlegt ist und den Sie bei der Prüfungsanmeldung sehen, die Termine mit weiteren Hinweisen finden Sie unter Seminararbeiten im Abschnitt „Abgabe“. Es gibt gelegentlich Lehrende, die aus bestimmten Gründen von den zentralen Terminen abweichen müssen. Bitte kontaktieren Sie daher in jedem Fall vor der Prüfungsanmeldung die Prüferin bzw. den Prüfer, bei der bzw. dem Sie Ihre Prüfung ablegen möchten, und erkundigen Sie sich nach dem konkreten Abgabetermin. Dies gilt vor allem für Wiederholungsprüfungen (siehe unten).

Wiederholung von Modulabschlussprüfungen

Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, müssen Sie sich eigenständig erneut über Jogustine in der jeweiligen Prüfungsanmeldephase zur Prüfung anmelden (TAN-Eingabe). Achtung: Sie werden nicht „automatisch“ durch das Prüfungsamt angemeldet! Eine Nichtanmeldung zur Wiederholungsprüfung bedeutet einen zweiten Fehlversuch. Bei Modulen, in denen Sie wählen können, in welchem Kurs Sie die Modulabschlussprüfung ablegen (siehe Modulplan /-handbuch), dürfen Sie die Wiederholungsprüfung nur in dem Kurs ablegen, für den Sie sich bei der erstmaligen Anmeldung zur Prüfung entschieden haben.

Anmeldung zu „Zusatzqualifikationen“

Zunächst eine wichtige Begriffsklärung: „Zusatzqualifikationen“ meint an der JGU zweierlei:

  • Sie können Zusatzqualifikationen einerseits als Leistung innerhalb ihres Studiums belegen, also für das in Ihrem Studienplan hierzu vorgesehene Modul im Bachelor Publizistik (BA: Kernfach Modul 9, Beifach Modul 6). Diese Zusatzqualifikationen müssen Sie also belegen, um Ihr Studium bei uns ordnungsgemäß abschließen zu können.
  • Sie können darüber hinaus aber auch Zusatzqualifikationen außerhalb Ihres Studiums besuchen, also ohne Modulbezug, gewissermaßen als Extra. Diese Zusatzqualifikationen werden Ihnen also nicht automatisch als Leistung für das jeweilige Modul in Ihrem Studium anerkannt.

Zeitpunkt, Inhalte & Möglichkeiten

Wann Sie Veranstaltungen im Rahmen des Moduls „Zusatzqualifikationen“ belegen, ist während des Studiums flexibel wählbar. Sie haben hierbei verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können entweder Veranstaltungen des Studium Generale belegen oder unser Kooperations-Modul mit der Sportwissenschaft. Sie absolvieren einen Kurs im gewählten Bereich (Kern- und Beifach). Sie belegen eine Vorlesung ohne begleitende Übung o.ä. Die Anmeldung zum Studium Generale und zu den Kursen der Sportwissenschaft erfolgt über Jogustine (siehe Hinweis oben!). Um einen Kurs vollständig zu absolvieren, müssen Sie ggf. Studienleistungen ablegen. Welche dies sind, bestimmen die Dozenten bzw. Dozentinnen der jeweiligen Kurse.
  • Alternativ können Sie Sprach- und/oder ZDV-Software-Kurse belegen. Die Stundenzahl eines Kurses muss der eines regulären Kurses im Semester mit 2 SWS entsprechen. Sie müssen einen Kurs belegen (Kern- oder Beifach Publizistik). Für Sprachkurse melden Sie sich direkt beim Fremdsprachenzentrum an, für die ZDV-Kurse erfolgt die Anmeldung über Jogustine (siehe Hinweis oben!).
  • Auch Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Publizistik können als Zusatzqualifikationen angerechnet werden, ebenso Tätigkeiten bei studentischen Journalismus-Produkten wie dem Publizissimus, Campus TV oder Ähnliches. Eine Tätigkeit bei der studentischen PR-Initiative kommoguntia e.V. fällt hierunter ebenfalls, und unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Tätigkeit in der Fachschaft Publizistik (welche Voraussetzungen genau das sind, können bei der Fachschaft oder im Studienbüro erfragt werden). Sie müssen dafür eine Tätigkeit im Umfang von 60 Stunden nachweisen, in Form eines Arbeitszeugnisses (bei Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft) bzw. einer Bescheinigung (bei Mitarbeit in studentischen Redaktionen oder Initiativen).

Nachzuweisende Leistungen

Sie müssen den Kurs, den Sie als Zusatzqualifikation einbringen, erfolgreich absolvieren. Was genau Sie dafür tun müssen, liegt im Ermessen derjenigen Stelle, die den Kurs anbietet. Seitens des IfP ist die Teilnahme an einer Prüfung nicht erforderlich und Sie benötigen auch keine Note. Wenn die anbietende Stelle des Kurses jedoch für den erfolgreichen Abschluss des Kurses bzw. um Ihnen die Teilnahme zu bescheinigen/bestätigen von Ihnen die Teilnahme an einer Prüfung oder Studienleistung verlangt, müssen Sie diese auch erbringen.

Wenn Sie Ihre aktuelle Studiengangs-Kombination nicht weiterführen möchten, können Sie einen Fachwechsel durchführen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Fachwechsel im BA Publizistik, d.h. wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester als das erste in unserem Studiengang bewerben möchten. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Informationen für interne Fachwechsler*innen, d.h. Studierende, die im BA Publizistik eingeschrieben sind und vom Beifach in das Kernfach Publizistik wechseln möchten oder andersherum, und für externe Fachwechsler*innen, d.h. Studierende, die von einer anderen Universität in den Bachelor Publizistik wechseln möchten.

Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen im gleichen oder in einem fachlich verwandten Studiengang im In- oder Ausland erbracht haben, können Sie deren Anerkennung beantragen. Studien- und Prüfungsleistungen werden anerkannt, sofern kein wesentlicher Unterschied zu der zu ersetzenden Leistung an der JGU besteht. Detaillierte Informationen zu den Anerkennungskriterien finden Sie in der Anerkennungssatzung der JGU.

Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt haben möchten, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro. Wir benötigen einen Nachweis über die erbrachten Leistungen, z.B. in Form einer Leistungsübersicht/eines Transcript of Records. Außerdem brauchen wir unser Anerkennungsformular, das Sie uns bitte ausgefüllt und unterschrieben per Mail schicken. Füllen Sie das Formular für den Studiengang aus, in dem Sie studieren:

Wir prüfen dann Ihre Anerkennung und fordern ggf. noch Unterlagen nach, wie Kurspläne oder Ähnliches. Die Bearbeitungszeit für Anerkennungen beträgt i.d.R. eine Woche – in Phasen mit besonders hoher Arbeitsbelastung wie der Einführungswoche oder der Einführungswoche führen wir keine Anerkennungen durch, daher kann die Anerkennung dann auch länger dauern. Darüber informieren wir Sie, wenn das auf Sie zutrifft.

Nachdem wir im Studienbüro die Anerkennung durchgeführt haben, schicken wir Ihnen diese für Ihre Unterlagen per E-Mail zu. Weiterhin reichen wir die Anerkennung an das Prüfungsamt des Fachbereichs 02 weiter, wo die Eintragung in Jogustine erfolgt. Die Bearbeitungszeit im Prüfungsamt schwankt und kann in Phasen großer Arbeitslast 6-8 Wochen beantragen. Wenn Sie nach diesem Zeitraum Ihre Leistungen noch nicht in Jogustine einsehen können, können Sie bei den Kolleg*innen im Prüfungsamt freundlich nach dem Sachstand der Bearbeitung fragen.

Informationen zur Anerkennung von Leistungen aus dem Auslandssemester finden Sie auch auf unseren Webseiten zum Auslandsstudium.

Weiter oben bei den aktuellen Meldungen finden Sie für jedes Semester eine aktuelle Meldung mit den Stundenplänen für das jeweilige Semester.
Im Folgenden finden Sie Informationen zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, wie Sie Überschneidungen beheben und Kurswechsel vornehmen können. Außerdem finden Sie Informationen zur Anwesenheitsregelung sowie zu zusätzlichen Lehrveranstaltungen und zur Anmeldung zu Zusatzqualifikationen.

Anwesenheitspflicht und Teilnahme

Das Studium am IfP ist ein Präsenz-Studium an einer Präsenz-Universität. Die meisten unserer Lehrkonzepte basieren somit auf der Anwesenheit von Studierenden. Wir erwarten aus diesem Grund von unseren Studierenden am IfP eine möglichst regelmäßige Anwesenheit in Lehrveranstaltungen jeglicher Art, auch wenn das Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz seit Oktober 2020 keine grundsätzliche Anwesenheitspflicht mehr vorsieht.

Die Prüfungsordnung regelt darüber hinaus eine Anwesenheitspflicht in einer Reihe von Lehrveranstaltungen im Bachelor-Studiengang Publizistik (Kernfach und Beifach der PO 2023). Um welche Kurse es sich dabei handelt, können Sie dem jeweiligen Modulplan entnehmen. Anwesenheitspflicht bedeutet, dass Sie im Kurs Ihre Anwesenheit per Unterschrift auf der Anwesenheitsliste dokumentieren müssen. Sie dürfen in diesen Kursen an maximal zwei Terminen pro Semester fehlen.

Unabhängig von den Regelungen zur Anwesenheit gelten in allen Lehrveranstaltungen die Anforderungen zur aktiven Teilnahme, die Sie erfüllen müssen, um einen Kurs erfolgreich zu absolvieren. Das können zum Beispiel (unbenotete) Tests oder Präsentationsleistungen sein, Protokolle, oder die aktive Beteiligung an einem Forschungsprojekt. Die genauen Anforderungen geben die Dozierenden zu Beginn des Semesters in den jeweiligen Lehrveranstaltungen bekannt. Die aktive Teilnahme muss auch in Kursen mit Anwesenheitspflicht erfüllt werden.

Übrigens: Es ist empirisch erwiesen, dass zwischen der Anwesenheit in Lehrveranstaltungen und dem individuellen Studienerfolg ein positiver Zusammenhang besteht. An Ihren gewählten Kursen regelmäßig teilzunehmen, zahlt sich für Sie also aus!

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt über Jogustine. Die folgenden Hinweise sind für eine erfolgreiche Anmeldung wichtig.

Sonderfall: Anmeldung zu Zusatzqualifikationen

Zunächst eine wichtige Begriffsklärung: „Zusatzqualifikationen“ meint an der JGU zweierlei:

  • Sie können Zusatzqualifikationen einerseits als Leistung innerhalb ihres Studiumsbelegen, also für das in Ihrem Studienplan hierzu vorgesehene Modul (BA 2016: Kernfach Modul 9, Beifach Modul 6). Diese Zusatzqualifikationen müssen Sie also belegen, um Ihr Studium bei uns ordnungsgemäß abschließen zu können.
  • Sie können darüber hinaus aber auch Zusatzqualifikationen außerhalb Ihres Studiums besuchen, also ohne Modulbezug, gewissermaßen als Extra. Diese Zusatzqualifikationen werden Ihnen also nicht automatisch als Leistung für das jeweilige Modul in Ihrem Studium anerkannt

Im Bachelor Publizistik ist ein Praktikum in einem Aufgabenfeld an der Schnittstelle zur Publizistikwissenschaft zu absolvieren. Dazu zählen insbesondere die Bereiche Journalismus, Public Relations/Öffentlichkeitsarbeit und (angewandte) Kommunikationsforschung. Die Dauer des Pflichtpraktikums beträgt

  • im Bachelor 2016 im Kernfach und im Beifach insgesamt 12 Wochen
  • im Bachelor 2023 im Kernfach insgesamt 12 Wochen
  • im Bachelor 2023 im Beifach insgesamt sechs Wochen.

In den Masterstudiengängen Digitale KommunikationsforschungMedienmanagement und Strategische Kommunikation (Studienbeginn ab WS 24/25) und im Masterstudiengang Kommunikation (alle Schwerpunkte) ist jeweils ein Praktikum in einem für den jeweiligen Studiengang einschlägigen Bereich/Unternehmen zu absolvieren. Welche Bereiche einschlägig sind, unterscheidet sich je nach Studiengang. Die Dauer des Pflichtpraktikums beträgt 12 Wochen.

Hinweise zur Einschlägigkeit verschiedener Berufs-/Tätigkeitsfelder finden Sie in unserem Leitfaden zur Praktikumsanerkennung.

Den Zeitraum, in dem Sie Ihr Pflichtpraktikum bzw. Ihre Pflichtpraktika absolvieren, können Sie im Laufe Ihres Studiums frei wählen. In der Regel sind für die Praxisphasen die Semesterferien vorgesehen. Bei längeren Teilzeitpraktika oder Nebentätigkeiten ist es möglich die Praxiserfahrung auch im laufenden Semester zu sammeln. Wir raten jedoch explizit davon ab, Vollzeitpraktika während der Vorlesungszeiten zu absolvieren, wenn Sie im selben Semester auch noch Lehrveranstaltungen belegen!
Die Anerkennung von Praktika bzw. Berufspraxis, die Sie vor Ihrem Studium erworben haben, ist ebenfalls möglich.

Anders als für die anderen Veranstaltungen in Ihrem Studienprogramm müssen Sie sich für das Pflichtpraktikum bzw. Ihre Pflichtpraktika nicht in Jogustine anmelden.

Wenn Sie eine Bestätigung darüber brauchen, dass Sie in Ihrem Studiengang ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, wenden schreiben Sie bitte eine Mail an Frau Dunkel im Instituts-Sekretariat (ifpmail@uni-mainz.de). Sie erstellt Ihnen dann eine solche Bescheinigung.

Wenn Sie Ihr Pflichtpraktikum bzw. Ihre Pflichtpraktika absolviert haben, müssen Sie diese im Studienbüro in Jogustine eintragen lassen. Sie können Ihre Praktika erst dann in Jogustine eintragen lassen, wenn Sie den gesamten geforderten Umfang erbracht haben. Bitte senden Sie dann Ihr Praktikums- oder Arbeitszeugnis per Mail an Frau Dunkel und fügen auch das ausgefüllte Formular zum Eintragen von Pflichtpraktika und Zusatzqualifikationen in Jogustine bei, das Sie hier herunterladen können. Wenn Sie mehrere Pflichtpraktika bzw. sowohl Praktika als auch Zusatzqualifikationen in Jogustine eintragen lassen möchten, können Sie das auf einem Formular vermerken und müssen nicht mehrere ausfüllen.
Im Studienbüro wird geprüft, ob eine Eintragung des eingereichten Praktikums möglich ist. Sollten Sie nichts von uns hören, ist das der Fall. Die Bearbeitungsdauer am Institut für Publizistik beträgt längstens eine Woche. Anschließend geben wir Ihre Unterlagen an das Prüfungsamt des FB 02 weiter, wo die eigentliche Eintragung in Jogustine erfolgt. Erst wenn dies geschehen ist, können Sie das Praktikum in Ihrer Leistungsübersicht sehen (dies kann bis zu 8 Wochen dauern) – allerdings erst dann, wenn auch die Zusatzqualifikation eingetragen ist und somit das Modul abgeschlossen ist. Bei Rückfragen oder falls wir Ihr eingereichtes Praktikum nicht eintragen können, melden wir uns per E-Mail bei Ihnen.
Wenn Sie sich im Vorfeld unsicher sind, ob die Eintragung eines Praktikums möglich ist, wenden Sie sich vorab per E-Mail an uns.

Bei Auslandspraktika, die z.B. durch Erasmus-Praktikumsgelder gefördert werden, ist es meistens zwingend vorgeschrieben, dass diese Praktika dann auch als Pflichtpraktikum eingetragen werden müssen. Details können Sie den Regelungen des Geldgebers, z.B. der Erasmus-Förderungsstelle, entnehmen. Bei inhaltlichen Fragen zu Auslandspraktika können Sie sich an das Studienbüro Publizistik wenden.

Aktuelle Praktikums- und Stellenangebote, die das IfP erreicht haben, finden Sie hier.

Wir legen Ihnen nahe bei der Wahl eines Praktikumsplatzes darauf zu achten, dass die Institution oder das Unternehmen nach anerkannten professionellen Grundsätzen arbeitet.

Wählen Sie für Praktika im Journalismus Redaktionen aus, die auf journalistische Qualität achten und medienethische Grundsätze einhalten. Das betrifft beispielsweise die Trennung von Redaktion und Anzeigenabteilung, die Trennung von Nachricht und Meinung, das Erfüllen der journalistischen Sorgfaltspflichten und den Verzicht auf eine sensationalistische Berichterstattung. Vermeiden Sie also Medien, die regelmäßig vom Deutschen Presserat für Verstöße gegen den Pressekodex gerügt werden. Welche das sind, können Sie auf der Internetseite des Deutschen Presserats (https://www.presserat.de/ruegen-presse-uebersicht.html) einsehen. Allerdings sind die Urteile des Presserats mitunter umstritten und sie erfassen nur einen Teil des journalistischen Angebots in Deutschland (so wird der Rundfunk zum Beispiel gar nicht erfasst). Wichtig sind daher in Zweifelfällen und bei der Frage, ob ein Praktikumsplatz geeignet ist, weitere Recherchen und ggf. auch die Beratung mit dem Studienbüro.

Für Praktika in der PR, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder Unternehmenskommunikation gilt ebenfalls, dass die Institutionen oder Unternehmen sich an ethische Grundsätze halten und nicht mit fragwürdigen Methoden arbeiten sollen. PR- und Kommunikationsfachleute handeln, anders als Journalisten, explizit als Interessenvertreter ihrer Arbeit- oder Auftraggeber. Aber genau wie andere Berufsgruppen unterliegen sie spezifischen Vorgaben, wie sie im Kommunikationskodex des Deutschen Rat für Public Relations (https://dprg.de/html/download/Deutscher_Kommunikationskodex.pdf) festgehalten sind. So sollen sich PR- und Kommunikationsfachleute an zentrale Normen und Zielwerte wie Transparenz, Integrität, Fairness, Wahrhaftigkeit, Loyalität und Professionalität halten. Genau wie im Journalismus „liegt es im Interesse aller PR- und Kommunikationsfachleute, die Grenzen einer verantwortungsvollen Interessenvertretung zu definieren, die Einhaltung der vereinbarten Normen zu überwachen und Verstöße öffentlich zu machen.“ (Deutscher Rat für Public Relations, 2012).

Ähnliche Grundsätze sollten auch Arbeitgeber im Bereich des Marketings (den Leitfaden zum Werbekodex des Deutschen Werberats finden Sie hier: https://werberat.de/content/leitfaden-zum-werbekodex-des-deutschen-werberats), der Markt- und Meinungsforschung oder in den zahlreichen anderen Berufsfeldern der Publizistik bzw. Kommunikationswissenschaft berücksichtigen, um für Studierende des Instituts für Publizistik als Praktikumsgeber in Frage zu kommen.

Praktika dienen der Orientierung im Berufsfeld, sodass es möglich ist, dass Sie erst während eines laufenden Praktikums eine unzureichende Professionalität oder fragwürdige Praktiken eines Unternehmens feststellen. Sollten Sie in eine solche Situation geraten, können Sie sich gerne an Ihr Studienbüro Publizistik wenden und sich Rat einholen.

Ein Auslandssemester ist eine unvergessliche Erfahrung! Hier finden Studierende des IfP, die ein Auslandssemester machen möchten, Informationen – ebenso Studierende anderer Universitäten, die für ein Semester am IfP studieren möchten.

Erasmus+ Fachkoordination des IfP

Das Studienbüro Publizistik ist Ansprechpartner bei allen fachbezogenen Fragen rund um das Studium sowie für die Studienfachberatung und die Studienorganisation.

Bitte beachten Sie unsere Zuständigkeiten:

  • Bachelor Publizistik: Ilka Jakobs, alternativ: Johannes Beckert
  • Master Digitale Kommunikationsforschung: Johannes Beckert, alternativ Robin Riemann
  • Master Strategische Kommunikation: Johannes Beckert, alternativ Robin Riemann
  • Master Medienmanagement: Robin Riemann, alternativ Johannes Beckert
  • Erasmus: Robin Riemann
  • Frau Dunkel: Eintragen von Praktika und Zusatzqualifikationen in Jogustine, Ausstellen von Bescheinigungen über Pflichtpraktika, Annahme von BAföG-Unterlagen

Das Prüfungsamt des Fachbereichs 02 kann Ihnen Fragen bezüglich des Transcript of Records/der Leistungsübersicht, Prüfungen und Prüfungsanmeldung (Modulprüfungen so wie Abschlussarbeiten) beantworten. Das Studienbüro Publizistik hat in Jogustine keinen Zugriff auf Ihre Leistungen und Prüfungsanmeldungen und kann Ihnen daher nicht weiterhelfen.

Sprechzeiten und Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen im Prüfungsamt des Fachbereichs 02 für die verschiedenen Studiengänge finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamts.

E-Mail: PruefungsamtFB02@uni-mainz.de

Bei Erst- und Wiederholungsanträgen auf BAföG ist Ihr Ansprechpartner die Förderungsabteilung der JGU.
Falls Sie der Förderungsabteilung zu Ihrem Antrag das Formblatt 5 („Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG“) vorlegen müssen, helfen wir im Studienbüro Publizistik Ihnen gerne weiter.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie im Bachelorstudiengang studieren, müssen Sie das Formblatt 5 sowohl durch Ihr Kernfach als auch durch Ihr Beifach ausfüllen lassen. Wir können Ihnen folglich nur die Leistungsbescheinigung für Ihr Kernfach oder Beifach Publizistik bzw. für die Master-Studiengänge am Institut für Publizistik ausstellen.

Das Formblatt muss von der Geschäftsführenden Leitung des IfP unterzeichnet werden. Daher dauert die Bearbeitung i.d.R. einige Tage (während der Vorlesungszeit in der Regel innerhalb einer Woche). Anschließend bekommen Sie das Formblatt per E-Mail zugeschickt.

Im Studierendenservice als erste Anlaufstelle werden Sie bei allgemeinen Fragen rund um die Bewerbung und das Studium an der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) Mainz beraten. Fragen rund um

  • Urlaubssemester
  • Bewerbung und Zulassung
  • Einschreibung und Rückmeldung
  • Semesterbeitrag und Studienkonten
  • Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigungen

können vom Studierendenservice beantwortet werden. Bitte besuchen Sie das Portal Studium für weitere Informationen zu den Servicezeiten.

Mit einem Studium hängen viele Fragen zusammen. Die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist die erste Anlaufstelle an der JGU für alle Fragen rund um das Studium. Alle Informationen zu Servicezeiten und Beratungsangeboten finden Sie auf der Internetseite des ZSB im Portal Studium.

Auf dem Portal Studium der JGU erhalten Sie Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten des Studiums und zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der Stipendien, u.a. für ein Deutschlandstipendium, ein Begabtenstipendium, Zielgruppenorientierte oder Zweckgebundene Stipendien.

Bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes können viele Fragen aufkommen. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an erasmus.ifp@uni-mainz.de.

Falls Sie einen Sprechstundentermin vereinbaren möchten, melden Sie sich bitte bei den individuellen Sprechstunden der Erasmus+-Koordination an oder schicken Sie eine Anfrage per E-Mail an: erasmus.ifp@uni-mainz.de

Sie möchten während Ihres Studiums ein Semester im Auslands studieren oder ein Praktikum im Ausland machen? Die Abteilung Internationales beantwortet Ihnen Fragen zu Studium, Praktikum, Sprachassistenz oder Sprachkursen.

Ansprechpartner*innen und weitere Informationen finden Sie hier:

Die Studienberatung des FB02 bietet eine anlassbezogene Beratung sowie Tutorien-Angebote.

E-Mail: sowiso@uni-mainz.de

Sie können sich an den Career Service der JGU wenden, bei folgenden Themen wenden:

  • Berufswegeplanung
  • Unterstützung beim Übergang vom Studium in den Beruf
  • Portal mit Stellen- und Praktikumsausschreibungen

E-Mail: career@uni-mainz.de

Die Psychotherapeutische Beratungsstelle der JGU hilft Ihnen in psychischen Krisensituationen und bei der Klärung von Studien- und Lebensproblemen. Außerdem finden Sie ein großes Seminarangebot, u.a. zu Prüfungsangst, Zeitmanagement, Schreibblockaden, uvm.

E-Mail: pbs@uni-mainz.de

Die Fachschaft Publizistik beantwortet Ihnen Fragen zu studentischen Aktivitäten rund um das Publizistik-Studium und bietet Beratung von Studierenden für Studierende an.

E-Mail: fsrp@uni-mainz.de