Die Bewerbungsphase für das akademische Jahr 2026/27 (WiSe 2026/27 und SoSe 2027) ist seit dem 16. Dezember 2025 beendet.
Berwerber:innen erhalten Mitte Januar 2026 Rückmeldung.
Das Erasmus+ Angebot des IfP richtet sich in erster Linie an Bachelorstudierende mit dem Kernfach Publizistik und Studierende in den Master-Studiengängen am IfP, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Semester ihres Studiums abgeschlossen haben. Bewerbungen von Bachelorstudierende mit dem Beifach Publizistik werden nachrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Studierenden anderer Fächer werden nicht berücksichtigt.
Prinzipiell sind Bewerbungen im Bachelor ab dem zweiten Semester und im Master ab dem ersten Semester möglich. Grundsätzlich empfehlen wir im Master und im Bachelor ein Auslandssemester frühestens nach dem 3. Semester zu planen. Sie können nicht jeden Kurs Ihres Studiums mit einem Kurs aus dem Auslandssemester ersetzen. So gibt es bspw. in den Masterschwerpunkten zweisemestrige Lehrveranstaltungen, die auch unbedingt in aufeinanderfolgenden Semestern besucht werden müssen. Im Bachelor Publizistik können die empirischen Methoden-Hauptseminare in der Regel nicht durch Kurse an der Gastuniversität ersetzt werden. Sollten Sie sich entscheiden, vor Abschluss des 3. Semesters ein Auslandssemester zu absolvieren, müssen Sie damit rechnen, dass sich Ihre Studienzeit um mind. ein Jahr verlängert.
Der Aufenthaltszeitraum richtet sich nach den Semesterzeiten der Partnerhochschule. Die Dauer der Förderung durch die Abteilung Internationales richtet sich nach den verfügbaren Mitteln und wird jährlich neu festgelegt.
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase (Bachelor, Master, Doktorat) bis zu zwölf Monate Erasmus+ Förderung erhalten, egal, ob sie ein Auslandsstudium oder ein Auslandspraktikum durchführen.
Hier finden sie eine übersichtliche Auflistung unserer Partnerinstitute.
Voraussetzung für einen Erasmus+ Platz sind in erster Linie gute Studienleistungen, ausreichende Kenntnisse der Sprache des Gastlandes und mindestens zwei Semester Studium am IfP bzw. einen Bachelorabschluss. Bewerbungen sind im Bachelor ab dem zweiten Semester und im Master ab dem ersten Semester möglich.
Die Bewerbungsphase für das gesamte nächste akademische Jahr (Wintersemester und Sommersemester) ist in der Regel ein Jahr vor dem akademischen Jahr Mitte November bis ca. Ende Dezember. Die genauen Fristen werden auf unserer Seite veröffentlicht.
Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Bewerbungsportal. Während der Bewerbungsphase (Nov/Dez) finden Sie den Link auf dieser Seite. Für eine erfolgreiche Bewerbung füllen Sie das Online-Bewerbungsformular vollständig aus und schicken eine E-Mail mit den geforderten Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist an: erasmus.ifp@uni-mainz.de.
Bitte beachten Sie: Es wird die Leistungsübersicht und der Sprachnachweis zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung für die Note bzw. das Sprachniveau berücksichtigt. Sollte sich Ihr Schnitt bzw. das Sprachniveau nach Ihrer Bewerbung durch zusätzliche Noten oder Kurse noch einmal verändern, ist eine Aktualisierung nicht mehr möglich.
Sie sollten die Unterrichtssprache (also in einigen Fällen nicht die Landessprache, sondern Englisch) zum Zeitpunkt der Bewerbung meist mindestens auf B2 Niveau beherrschen!
Beachten Sie bitte: Wenn in der Übersichtstabelle der Partnerinstitute „englischsprachige Kurse“ steht, dann ist die Unterrichtssprache englisch. Steht dort „auch englischsprachige Kurse“ ist das Sprachniveau trotzdem in der Landessprache verlangt. Für welches Sprachniveau welche Nachweise akzeptiert werden, können Sie hier nachlesen.
Ausnahme: Sollten Sie zu Zeitpunkt Ihrer Bewerbung einen Sprachkurs belegen, mit dem sie bis zum Ende des aktuellen Semesters das geforderte Sprachniveau nachweisen können. Bei der Auswahl ziehen wir jedoch solche Bewerber vor, die bereits bei der Bewerbung das geforderte Sprachniveau nachweisen konnten.
Wenn Sie den Platz angenommen haben nominieren wir Sie an unseren Partnerinstituten. In vielen Fällen erhalten Sie dann von diesen die nötigen Einschreibeformulare, falls nicht müssen Sie sich eigenständig darum kümmern. Gleichzeitig unterzeichnen Sie zusammen mit der Erasmus+ Koordination die Online-Anmeldung für die Abteilung Internationales, die Sie wiederum mit Informationsmaterial ausstattet.
Wie gut die Chancen stehen, hängt immer mit der Anzahl der Bewerbungen und Ihren Studiennoten zusammen. Zudem sind manche Partneruniversitäten beliebter als andere, weswegen wir keine pauschale Auskunft über die Wahrscheinlichkeit geben können, einen Platz zu bekommen. Sofern am Ende des Verfahrens Restplätze übrig sind, schlagen wir diese aktiv Bewerber*innen vor, die an keiner ihrer Wunschuniversitäten einen Platz erhalten haben.
Nein, das ist nicht möglich. Das betrifft allerdings nur die Université Paris Est-Créteil Val de Marne (UPEC) und die Södertörns Högskola.
Grundsätzlich ja. Allerdings können Sie dann im Ausland auch nur Bachelor- und keine Masterkurse belegen. Sofern dies trotzdem in Ihre Studienplanung passt, können Sie sich als Master auch auf Bachelorplätze bewerben.
Grundsätzlich ja. Allerdings werden Kernfachstudierende immer vorgezogen. Realistische Chancen hat man also nur bei einer Bewerbung auf die weniger begehrten Plätze.
Auch Modulklausuren können durch von Ihnen besuchte Lehrveranstaltungen an den Gastuniversitäten ersetzt werden. Diese Anerkennungsabsprachen werden im Online Learning Areement festgehalten. Bitte lesen Sie sich die FAQs dazu durch. Das Vorziehen von Klausuren oder Kursbesuchen am IfP ist nicht möglich!
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verfügbaren Erasmus+ Partnerinstitute, geordnet nach Ländern. Neben dem genauen Namen der Universität und der Stadt, in welcher sich diese befindet, erfahren Sie außerdem welches Sprachniveau gefordert ist.
Ebenso können Sie einsehen, wie viele Stipendiumsplätze zur Verfügung stehen und ob sich diese an Bachelor- und oder Masterstudierende richten.
Stadt: Jyväskylä
Universität: Jyväskylän yliopisto – University of Jyväskylä
Erasmus+ Code: SF JYVASKY01
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Englisch (mind. B2)
Anzahl der Plätze: 2
Zielgruppe: Bachelor und Master
Stadt: Bordeaux
Universität: Université Bordeaux Montaigne – Bordeaux Montaigne University
Erasmus+ Code: F BORDEAU03
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Französisch (mind. B2)
Anzahl der Plätze: 4
Zielgruppe: Bachelor und Master
Stadt: Dijon (FORTHEM)
Universität: Université de Bourgogne – University of Burgundy
Erasmus+ Code: F DIJON01
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Französisch (mind. B2)
Anzahl der Plätze: 3
Zielgruppe: Bachelor und Master
Stadt: Paris
Universität: Université de Paris Nanterre – University Paris Nanterre
Erasmus+ Code: F PARIS010
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Französisch (mind. B2)
Anzahl der Plätze: 2
Zielgruppe: Bachelor und Master
Stadt: Paris
Universität: Université Paris Est-Créteil Val de Marne (UPEC) – University Paris-Est Créteil
Erasmus+ Code: F PARIS012
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Französisch (mind. B2)
Anzahl der Plätze: 2
Zielgruppe: nur Master
Stadt: Thessaloniki
Universität: Aristotle University of Thessaloniki
Erasmus+ Code: G THESSAL01
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Englisch (mind. B2)
Anzahl der Plätze: 3
Zielgruppe: Bachelor und Master
Stadt: Genua
Universität: Università degli studi di Genova – University of Genoa
Erasmus+ Code: I GENOVA01
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Italienisch (mind. B1)
Anzahl der Plätze: 2
Zielgruppe: Bachelor und Master
Stadt: Zagreb
Universität: Sveučilište u Zagrebu – University of Zagreb (UniZg)
Erasmus+ Code: HR ZAGREB01
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Englisch (mind. B2)
Anzahl der Plätze: 2
Zielgruppe: Bachelor und Master
Stadt: Riga
Universität: Latvijas Universitāte – University of Lativia
Erasmus+ Code: LV RIGA01
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Englisch (mind. B2)
Anzahl der Plätze: 2
Zielgruppe: Bachelor und Master
Stadt: Oslo
Universität: OsloMet – Oslo Metropolitan University
Erasmus+ Code: N OSLO60
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Englisch (mind. B1)
Anzahl der Plätze: 4
Zielgruppe: Bachelor und Master
Stadt: Klagenfurt
Universität: Universität Klagenfurt – University of Klagenfurt
Erasmus+ Code: A KLAGENF01
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Deutsch
Anzahl der Plätze: 2
Zielgruppe: Bachelor und Master
Stadt: Breslau
Universität: Uniwersytet Wroclawski – University of Wroclaw
Erasmus+ Code: PL WROCLAW01
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Englisch (mind. B2)
Anzahl der Plätze: 2
Zielgruppe: Bachelor und Master
Stadt: Krakau
Universität: Uniwersytet Jagiellonski (UJ) – University Krakow
Erasmus+ Code: PL KRAKOW01
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Englisch (mind. B2)
Anzahl der Plätze: 3
Zielgruppe: Bachelor und Master
Stadt: Warschau
Universität: Uniwersytet Warszawski – University of Warsaw
Erasmus+ Code: PL WARSZAW01
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Englisch (mind. B2)
Anzahl der Plätze: 2
Zielgruppe: Bachelor und Master
Stadt: Sibiu
Universität: Universitatea “Lucian Blaga” din Sibiu – Lucian Blaga University of Sibiu
Erasmus+ Code: RO SIBIU01
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Englisch (mind. B2)
Anzahl der Plätze: 2
Zielgruppe: nur Bachelor
Stadt: Göteborg
Universität: Universitas Regia Gothoburgensis – University of Gothenburg
Erasmus+ Code: S GOTEBOR01
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Englisch (mind. B1)
Anzahl der Plätze: 2
Zielgruppe: Bachelor und Master
Stadt: Huddinge
Universität: Södertörns Högskola – Södertörn University
Erasmus+ Code: S HUDDING01
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Englisch (mind. B1)
Anzahl der Plätze: 2
Zielgruppe: nur Master
Anmerkung: Kursauswahl im Wintersemester größer
Stadt: Barcelona
Universität: Universitat Abat Oliba (CEU) – Abat Oliba CEU University
Erasmus+ Code: E BARCELO31
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Spanisch (mind. B2) (es gibt aber auch englischsprachige Kurse – Englisch mind. C1)
Anzahl der Plätze: 2
Zielgruppe: nur Bachelor
Stadt: Pamplona
Universität: Universidad de Navarra – University of Navarra
Erasmus+ Code: E PAMPLON01
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Spanisch (mind. B2) für Masterstudierende alternativ Englisch (mind. B2)
Anzahl der Plätze: 2
Zielgruppe: Bachelor und Master
Stadt: Valencia
Universität: Universitat de Valencia (UV) – University of Valencia
Erasmus+ Code: E VALENCI01
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Spanisch (mind. B1)
Anzahl der Plätze: 2
Zielgruppe: nur Bachelor
Stadt: Prag
Universität: Univerzita Karlova – Charles University in Prague
Erasmus+ Code: CZ PRAHA07
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: Englisch (mind. B2)
Anzahl der Plätze: 3
Zielgruppe: Bachelor und Master
Bevor Sie Ihr Auslandsstudium antreten können, müssen Sie an Ihrer Heimatuniversität einige organisatorische Dinge regeln. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Punkte, sowie Informationen zu den richtigen Ansprechpartner*innen.
Eines der wichtigsten Instrumente für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist das Learning Agreement. Für alle Studierenden, die ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+-Programms absolvieren, ist der Abschluss eines Learning Agreements verpflichtend. Hierfür wird eine Online Learning Agreement abgeschlossen.
Im Online Learning Agreement wird vereinbart, welche Kurse im Ausland absolviert werden und für welche Kurse/Module diese angerechnet werden können. Dieses setzt voraus, dass Sie sich intensiv mit dem Kursangebot der Gastuniversität auseinandergesetzt haben und die Kurswahl mit Ihrem/Ihrer Ansprechpartner*in im Studienbüro besprochen haben. Das Online Learning Agreement muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts von allen drei Parteien genehmigt werden (Studierende*r, Heimatuniversität, Gastuniversität).
Die Abteilung Internationales muss Sie für diese Funktion erst freischalten. Das Erasmus+ Büro der Abteilung Internationales informiert Sie, sobald dies geschehen ist. Sie erhalten dann ebenfalls weitere Informationen zum Umgang mit der Datenbank.
Alle Studierende müssen ihr Online Learning Agreement vor Beginn des Auslandssemesters abschließen. Bitte beachten Sie die Fristen an Ihrer Gastuniversität und planen Sie dabei auch die Bearbeitungszeit durch die Erasmus+ Fachkoordination (ca. 1-2 Wochen) ein. Die Heimatuniversität bestätigt durch ihre Genehmigung, dass die gewählten Kurse anrechenbar sind, und die Gastuniversität erklärt, dass der Studienplan voraussichtlich realisierbar ist. Bei allen fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Erasmus-Fachkoordination am Institut für Publizistik.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Online Learning Agreements finden Sie hier.
Das Grant Agreement ist der Zuwendungsvertrag, welcher zwischen Ihnen und der JGU für den Erhalt des Erasmus+ Teilstipendiums geschlossen wird. Darin sind neben vielen wichtigen Informationen zum Auslandsstudium auch die Details zu der genauen individuellen Stipendienhöhe enthalten und die Auszahlungsmodalitäten des Erasmus+ Teilstipendiums dargelegt.
Das Grant Agreement erhalten Sie kurz vor Ihrem Auslandsaufenthalt per Email von der Abteilung Internationales. Bitte lesen Sie das Grant Agreement inkl. aller Anhänge sorgfältig durch und unterzeichnen Sie es am Ende und senden Sie es zurück an das Erasmus+ Büro der Abteilung Internationales.
Wichtig: Reichen Sie das Dokument unbedingt mit handschriftlicher Unterschrift ein. Entweder senden Sie das originale Dokument per Post oder geben es in der Abteilung Internationales, Forum 2, ab. Alternativ kann das Dokument auch als Scan des Originals via E-Mail an erasmus@international.uni-mainz.de gesendet werden. Eine rein digitale Signatur (und Unterschrift in Druckbuchstaben) kann leider nicht akzeptiert werden, da es sich bei dem Grant Agreement um einen rechtsbindenden Vertrag handelt. Der Scan muss außerdem alle Seiten der Vereinbarung erhalten.
Ziel der Online-Sprachunterstützung Online Language Support (OLS) ist es, Studierende beim Erwerb von Sprachkenntnissen für die Erasmus-Auslandsaufenthalte zu unterstützen. Im Rahmen des OLS gibt es Sprachtests, die für alle mit Erasmus+ geförderten Studierenden verpflichtend sind. Danach können die Geförderten interaktive Online-Sprachkurse nutzen, um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Die Sprachförderung steht aktuell für 24 Sprachen zur Verfügung.
Der Sprachtest muss von allen Geförderten vor Beginn des Aufenthalts absolviert werden. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Weitere Informationen erhalten Sie per Email von der Abteilung Internationales.
In der Europäischen Union setzt sich ein Vollzeitstudienjahr üblicherweise aus Ausbildungskomponenten zusammen, mit denen sich insgesamt 60 ECTS erzielen lassen. Die Anzahl der ECTS für Mobilitätsphasen, die kürzer sind als ein ganzes Studienjahr, sollten im Verhältnis ungefähr dieser Anzahl entsprechen, d.h. 1 Semester = 30 ECTS.
Für den Erhalt des Erasmus+ Studienstipendiums müssen Sie mindestens 15 ECTS pro Semester erwerben. Sollte die Partnerhochschule jedoch mehr ECTS verlangen, so muss Ihr Kursangebot in diesem Umfang gewählt werden. Wichtig ist dabei, dass Sie Kurse im Umfang von 15 (bzw. 30) ECTS belegen, aber nicht zwingend für Ihr Studium in Mainz anrechnen lassen müssen.
Achten Sie bei der Wahl der Kurse an der Gastuniversität auf folgende Punkte:
- Inhaltliche Passung: Ähneln die beschriebenen Kursinhalten dem Kurs, den Sie ersetzen wollen? Hier können Sie gerne großzügig sein, im Zweifel machen Sie mehrere Vorschläge. Die Erasmus+ Fachkoordination kann Ihnen eine Einschätzung dazu geben.
- „Kurs pro Kurs“: In der Regel gilt: Sie können sich einen Kurs, den Sie im Ausland belegt haben, nur für einen Kurs Ihres Studiums anerkennen lassen. Auch dann, wenn Sie für den Kurs im Ausland deutlich mehr ECTS-Punkte erhalten als für den Kurs an der Heimatuniversität.
- Nicht ersetzbare Studieninhalte: Sie können nicht jede Veranstaltung Ihres Studiums mit einem Auslandskurs ersetzen. Eine Übersicht über die Kurse, die nicht ersetzt werden können, finden Sie hier.
Beachten Sie bitte bei Ihren Planungen rund um Ihren Auslandaufenthalt grundsätzlich die Tatsache, dass die meisten Veranstaltungen immer nur im Winter- oder Sommersemester angeboten werden!
Ja, alle Bewerber*innen müssen ihr Online Learning Agreement spätestens vier Wochen vor Beginn des Auslandssemesters abschließen. Bitte planen Sie dabei auch die Bearbeitungszeit (1-2 Wochen) durch die Erasmus+ Fachkoordination ein!
Sollte der Kurskatalog der Gastuniversität bis dahin noch nicht verfügbar sein: Schauen Sie sich entweder die Kurskataloge der vergangenen Semester an oder wenden Sie sich an die/den Erasmus+ Koordinator*in der Gastuniversität.
Sollte der Kurskatalog der Gastuniversität bis dahin noch nicht verfügbar sein: Schauen Sie sich entweder die Kurskataloge der vergangenen Semester an oder wenden Sie sich an die/den Erasmus+ Koordinator*in der Gastuniversität.
Diese Information müssen Sie auf der Seite der Gastuniversität eigentständig recherchieren. An vielen Gastuniversitäten gibt es Erasmus+ Büros, die Sie gerne an die richtigen Ansprechpartner*innen verweisen.
Alle am Erasmus+ Programm teilnehmenden Institutionen haben einen Erasmus+ Code. Dieser dient der Identifikation der Institution und soll Verwechslungen vermeiden. Er setzt sich aus einem Länderkürzel, dem Stadtnamen (bei langen Städtenamen eine Abkürzung) und einer zweistelligen Nummer zusammen. Der Erasmus+ Code der JGU lautet D MAINZ 01. Die Erasmus+ Codes der Partnerinstitute des IfP sind in der Übersicht der Partnerinstitute aufgelistet.
In der Regel sind Sie als Erasmus+ Stipendiat*in nicht an die Kurse Ihres Studienfachs gebunden und können auch Kurse anderer Fächer belegen. Das Studienangebot gestaltet die Partneruniversität, ohne Rücksprache mit uns und wir haben auch keinen Einfluss darauf. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gastuniversität, ob Sie Kurse anderer Fächer belegen können.
Wenn Sie sich Kurse aus dem Ausland für Ihr Beifach anerkennen lassen möchten, müssen Sie dies mit dem Studienbüro Ihres Beifachs abstimmen. Diese Absprache wird dann auch im Learning Agreement dokumentiert. Dazu tragen Sie die abgesprochene Anerkennung analog zu den Kursen aus dem Kernfach in das OLA ein und schicken Sie der Erasmus+ FachkoordinatorIn Ihres Kernfachs die Absprache für Ihr Beifach per Mail zu. Es ist nicht notwendig, ein zweites OLA für das Beifach anzulegen!
Während des gesamten Erasmus+ Auslandsstudiums müssen Sie weiterhin an der JGU immatrikuliert bleiben, d.h. Sie müssen sich jedes Semester durch fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrags rückmelden. Nachdem Sie sich zurückgemeldet haben, können Sie sich für die Dauer des Auslandsaufenthalts in bestimmten Fällen (wie bspw. einem Auslandsaufenthalt) beurlauben lassen. Wenn Sie beurlaubt sind, sind Sie immer noch an der JGU immatrikuliert, können und dürfen jedoch an der JGU keine Prüfungsleistungen erbringen (z.B. Wiederholungsprüfungen). Allgemeine Informationen zur Beurlaubung finden Sie beim dafür zuständigen Studierendenservice. Bitte prüfen Sie, ob eine Beurlaubung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Sie benötigen im Ausland einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Je nach Art Ihrer inländischen Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) und der Dauer Ihres Aufenthaltes sollten bzw. müssen Sie sich zusätzlich privat versichern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Viele Dozierende werden Ihnen die Möglichkeit bieten, Hausarbeiten eher abzugeben oder mündliche Prüfungen vor Ihrer Abreise abzulegen. Bitte sprechen Sie Ihre Dozierenden direkt in der ersten Sitzung darauf an. Die Dozierenden sind allerdings nicht verpflichtet, Ihnen Sonderkonditionen zu gewähren. In manchen Kursen ist das aufgrund der Kurs-Struktur auch nicht möglich.
Ein wichtiger Bestandteil eines Auslandssemesters ist das sogenannte Online Learning Agreement, also eine Übereinkunft zwischen Ihrer Heimatuniversität (der Johannes-Gutenberg Universität) und Ihrer Gastuniversität. Darin wird vereinbart, welche Kurse aus Ihrem Auslandssemester Ihnen für Ihr Studium hier an Ihrer Heimatuniversität anerkannt werden können.
Bevor Sie den Abschluss eines Online Learning Agreements angehen, sollten Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben sich am Institut für Publizistik für einen Studienplatz an einer ausländischen Universität beworben und haben eine Zusage von der Erasmus+ Fachkoordination erhalten.
- Sie haben eine Benachrichtigung von der Abteilung Internationales erhalten, in der Sie aufgefordert werden, Ihr Online Learning Agreement abzuschließen.
- Sie haben sich bereits mit dem Kursangebot an Ihrer Gastuniversität auseinandergesetzt.
Wenn Sie diese drei Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie mit dem Abschluss des Online Learning Agreements beginnen.
Bitte recherchieren Sie zunächst selbstständig das Kursangebot Ihrer Gastuniversität in dem für Sie relevanten Semester.
- Welche Kurse werden für Ihr Studienfach angeboten und sind für Austauschstudierende geöffnet (und in einer Sprache, die Sie verstehen)?
- In manchen Fällen werden auch passende Kurse in benachbarten Disziplinen angeboten (bspw. Soziologie, Psychologie, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, etc.). Informieren Sie sich daher auch über das Angebot in diesen Fächern.
Wenn Sie im Master studieren, lohnt es sich immer, auch das Angebot für BA-Studierende durchzugehen. Es ist auch möglich, sich Bachelorkurse für das Masterstudium anerkennen zu lassen, wenn das Kursangebot im Master beschränkt ist.
Ihren Modulplan finden Sie hier.
Grundsätzlich empfehlen wir Bachelorstudierenden ein Auslandssemester frühestens nach dem vierten Semester und Masterstudierenden ein Auslandssemester frühestens nach dem dritten Semester zu planen. Sollten Sie sich entscheiden, früher ein Auslandssemester zu absolvieren, müssen Sie damit rechnen, dass sich Ihre Studienzeit mindestens um ein Jahr verlängert.
Achtung!
Sie können nicht jeden Kurs Ihres Studiums durch einen Kurs aus dem Auslandssemester ersetzen. Eine Liste der Kurse, die Sie nicht durch Leistungen im Ausland ersetzen können, finden Sie im unteren Bereich nach Schritt 5.
- Es kann sinnvoll sein, Kurse aus Semestern vor ihrem Auslandsaufenthalt in das Auslandssemester zu „schieben“, d.h. Sie absolvieren an der JGU nicht alle Kurse, die für das Semester vor ihrem Auslandaufenthalt vorgesehen sind und ersetzen diese mit Kursen, die Sie an Ihrer Gastuniversität belegen.
Beachten Sie bitte bei Ihren Planungen rund um Ihren Auslandaufenthalt grundsätzlich die Tatsache, dass alle Lehrveranstaltungen am Institut für Publizistik jeweils immer nur im Winter- oder Sommersemester angeboten werden.
Sie kennen nun das Angebot Ihrer Gastuniversität und haben sich überlegt, welche Kurse Sie an der JGU durch Auslandskurse ersetzen möchten.
- Jetzt wählen Sie aus dem Angebot der Gastuniversität Kurse aus, die einen inhaltlichen Bezug zu den Kursinhalten des Kurses am Institut für Publizistik aufweisen und die Sie interessieren. Wählen Sie im Idealfall erst einmal mehrere Auslandskurse pro Kurs aus.
- Bereiten Sie diese Information nachvollziehbar und verständlich auf, bspw.:
Das Seminar „Public Affairs“ möchte ich ersetzen durch das Seminar “XY“ (Link zur Kursbeschreibung) oder das Seminar „XZ“ (Link zur Kursbeschreibung). Meine Priorität wäre Seminar „XY“. - Hinweis: An vielen ausländischen Universitäten beinhalten kommunikationswissenschaftliche Studiengänge auch praktische Kurse wie „Videoschnitt“, „Pressemeldungen schreiben“ o.ä. Solche Kurse können prinzipiell nicht für inhaltliche Kurse anerkannt werden! Das bedeutet nicht, dass Sie diese nicht trotzdem belegen können, es ist nur keine Anerkennung möglich. Einzige Ausnahme stellt die Zusatzqualifikation im B.A. Publizistik aus Modul 9 dar, hierfür können auch praktische Kurse anerkannt werden.
Nehmen Sie nun Kontakt mit der Erasmus+ Fachkoordination am IfP bzw. dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienbüro-Mitglied auf, um die Auswahl der Kurse an der Gastuniversität abzusprechen. Die für Sie zuständige Person wird Ihre Vorschläge prüfen und die Anerkennungsabsprache mit Ihnen treffen. Die Zuständigkeiten sind folgende – nutzen Sie für die Absprache ausschließlich die Erasmus-Funktionsmailadresse:
- Bachelor Publizistik: Ilka Jakobs, alternativ: Johannes Beckert
- Master Digitale Kommunikationsforschung: Johannes Beckert, alternativ Robin Riemann
- Master Strategische Kommunikation: Johannes Beckert, alternativ Robin Riemann
- Master Medienmanagement: Robin Riemann, alternativ Johannes Beckert
Fügen Sie Ihrer Nachricht folgende Informationen bei:
- Ihren Namen, Ihren Studiengang (!), Ihre Matrikelnummer
- das Semester, in dem Sie ins Ausland gehen möchten
- Ihr aktuelles Fachsemester und die Information, ob Sie nach Studienverlaufsplan studiert haben und welche Leistungen Ihnen ggf. noch fehlen
- den Plan aus Schritt 3
Sie erhalten dann eine Einschätzung Ihrer Auswahl. Basierend auf dieser Einschätzung tragen Sie die Anerkennungsabsprache bitte anschließend im Onlineportal der Abteilung Internationales unter dem Abschnitt „Lernvereinbarungen“ im Formular zum Online Learning Agreement ein. Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise zum Ausfüllen des Learning Agreements:
- Die Erasmus+ Fachkoordination kann nur Anerkennungszusagen für die Studiengänge der Publizistik aussprechen. Das sind:
- B.A. Publizistik (Kernfach und Beifach)
- M.A. Digitale Kommunikationsforschung
- M.A. Medienmanagement;
- M.A. Strategische Kommunikation
- Sollten Sie Leistungen für Ihr Beifach (oder anderes Kernfach) im Ausland erbringen wollen, wenden Sie sich bitte an den*die Ansprechpartner*in des betroffenen Fachs.
- Sie müssen nur ein Online Learning Agreement anlegen, indem Sie dann alle Kurse eintragen (also auch die für das Beifach/anderes Kernfach). Bitte schicken Sie der Erasmus+ Fachkoordination am IfP in diesem Fall die E-Mail mit der Anerkennungsabsprache zu Ihrer Kurswahl im Beifach/anderes Kernfach.
- Für Freemover: Anstelle des Online Learning Agreements tritt für Freemover die schriftliche Anerkennungsabsprache per E-Mail. Nach Rücksprache mit der Erasmus+ Fachkoordination fassen Sie die Absprachen bitte in einer E-Mail zusammen und schicken diese an: erasmus.ifp@uni-mainz.de. Schritt 5 ist für Sie nicht mehr relevant.
Bitte beachten Sie die Anleitung der Abteilung Internationales. Hierin werden die wichtigsten technischen Details der Onlinedatenbank MoveON ausführlich erläutert.
Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich ausschließlich auf inhaltliche Aspekte und Besonderheiten am Institut für Publizistik und muss nicht für andere Fächer gelten!
- Im Abschnitt Administrative Kontakte der Heimatinstitution geben Sie bitte als Ansprechpartner die für Ihren Studiengang zuständige Person aus dem Studienbüro ein – das ist die Person, mit der Sie per E-Mail die Anerkennungsabsprache getroffen haben. Bitte tragen Sie hier immer die Erasmus+ IfP-Emailadresse an und keine persönliche Mailadresse der Fachkoordination.
Bachelor Publizistik: Ilka Jakobs, alternativ: Johannes Beckert
Master Digitale Kommunikationsforschung: Johannes Beckert, alternativ Robin Riemann
Master Strategische Kommunikation: Johannes Beckert, alternativ Robin Riemann
Master Medienmanagement: Robin Riemann, alternativ Johannes Beckert
- Im Abschnitt Aufenthalt (empfangende) tragen Sie bitte alle Kurstitel der Auslandskurse ein, die Sie an der Gastuniversität belegen. Verwenden Sie pro Kurs einen eigenen Abschnitt. Sie können hier beliebig viele Abschnitte hinzufügen.
Tragen Sie hier alle Kurse ein, die Sie belegen werden! Auch die Kurse ein, für die keine Anerkennungsabsprachen getroffen wurden (bspw. Sprachkurse). Aus Ihrem OLA muss hervorgehen, dass Sie mind. 15 ECTS in dem Auslandssemester belegen werden. Alle zusätzlichen Kurse können Sie sich als zusätzliche Leistungen in Ihr Transcript of Records eintragen lassen. - Im Abschnitt Heimat (Senden) tragen Sie bitte hier die JGU-Kurse ein, die Sie im Ausland ersetzen wollen und für die Sie eine Zustimmung von der Erasmus+ Fachkoordination erhalten haben. Verwenden Sie pro Kurs einen eigenen Abschnitt. Sie können hier beliebig viele Abschnitte hinzufügen. Achtung: Dieser Abschnitt darf nicht leer bleiben! Es muss mindestens einen Eintrag geben. Sollten Sie sich keine Kurse aus dem Ausland für Ihr Studium anerkennen lassen wollen, dann tragen Sie hier bitte „zusätzliche Leistungen“ ein.
- Wichtig: im Feld „Anerkennungsbedingungen“ tragen Sie bitte den Auslandskurs ein, durch den Sie den JGU-Kurs ersetzen möchten. Beispiel:
- Sollte es keine Kurse geben, die Sie ersetzen möchten, tragen Sie unter Heimat (Senden 1) „zusätzliche Leistungen“ und unter Anerkennungsbedingungen „wird als zusätzliche Leistung in das Transcript of Records eingetragen“ ein.
- Anschließend genehmigen Sie bitte das OLA. Wenn Sie die Kontaktdaten wie oben beschrieben korrekt eingetragen haben, dann wird die Erasmus+ Fachkoordination bzw. das zuständige Studienbüro-Mitglied automatisch über den Abschluss des OLA informiert. Sollte es keine Beanstandungen geben, genehmigt die Fachkoordination das OLA ebenfalls und es wird direkt an Ihre Gastuniversität weitergeleitet.
Sie können nicht jeden Kurs Ihres Studiums durch einen Kurs aus dem Auslandssemester ersetzen. Hier finden Sie die Kurse aufgelistet, die Sie nicht durch Leistungen im Ausland ersetzen können:
- Modul 3: Alle Veranstaltungen des Moduls
- Modul 4: HS Inhaltsanalyse: Inhalte öffentlicher Kommunikation
- Modul 6: HS Befragung: Mediennutzung & -effekte
- Modul 8: HS Experiment: Medienrezeption & -wirkung
- Modul 10: Kolloquium zur Bachelorarbeit
- Modul 3: SE Forschungsprojekt Medien und Individuum I & II
- Modul 5: Alle Veranstaltungen des Moduls
- Modul 8: Kolloquium zur Masterarbeit
- Modul 6: Alle Veranstaltungen des Moduls
- Modul 9: Kolloquium zur Vorbereitung der Masterarbeit
- Modul 3: OS Kommunikationskampagnen
- Modul 8: OS Empirisches Forschungsprojekt
- Modul 9: Kolloquium zur Masterarbeit
Herzlichen Glückwunsch, Sie haben es geschafft, Ihr Auslandssemester hat begonnen und vor Ihnen liegt eine spannende und aufregende Zeit – Genießen Sie es!
Für die Erasmus+ Förderung benötigt die Abteilung Internationales noch ein paar weitere Dokumente von Ihnen. Bitte informieren Sie sich hier, welche Unterlagen bis wann und wo einzureichen sind.
Zudem kann es immer auch passieren, dass sich etwas an Ihrer Kursauswahl ändert und Sie Ihr Learning Agreement anpassen müssen. Weitere Infos finden Sie in den FAQ.
Zu Beginn Ihres Aufenthaltes müssen Sie sich das sogenannte „Certificate of Arrival“/Anreisebestätigung unterzeichnen lassen und kurz vor Ihrer Abreise das „Certificate of Departure“/Abreisebestätigung. Auf Basis der dort dokumentierten An-/Abreisezeiten wird Ihr Erasmus+ Stipendium berechnet.
Bitte schicken Sie das Dokument an die Abteilung Internationales. Sie wird dort für die Verwaltung Ihres Erasmus+ Stipendiums benötigt. Die Erasmus+ Fachkoordination am IfP benötigt diese Dokumente nicht.
Solgange Sie sich die neuen Kurse nicht für Ihr Studium an der JGU anerkennen lassen möchten, können Sie das direkt mit der Gastuniversität klären und sich für die gewünschten Kurse anmelden.
Wenn von der neuen Kurswahl auch Kurse betroffen sind, die Sie sich für Studienleistungen an der JGU anerkennen lassen möchten, dann geht das nur wenn Sie (a) keinen Platz in dem ursprünglich ausgewählten Kurs erhalten haben, (b) der Kurs nicht angeboten wird, oder (c) es Überschneidungen mit anderen bereits im Online Learning Agreement festgehaltenen Kursen gibt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Erasmus+ Fachkoordination des IfP.
Bitte recherchieren Sie das Kursangebot Ihrer Gastuniversität. Gibt es einen anderen passenden Kurs, den Sie stattdessen belegen könnten? Sollte der betroffene Kurs ein Kurs sein, den Sie sich für Studienleistungen an der JGU anerkennen lassen möchten, kontaktieren Sie ihre Erasmus+ Fachkoordination, erläutern Sie Ihre Situation und schicken Sie einen neuen Vorschlag für einen alternativen Kurs mit. Liegt keine Anerkennungsabsprache zu dem betroffenen Kurs vor, wählen Sie einen anderen Kurs der Sie interessiert – eine Rücksprache mit der Erasmus+ Fachkoordination ist dann nicht notwendig.
Bitte recherchieren Sie das Kursangebot Ihrer Gastuniversität. Gibt es einen anderen passenden Kurs, den Sie stattdessen belegen könnten? Sollte der betroffene Kurs ein Kurs sein, den Sie sich für Studienleistungen an der JGU anerkennen lassen möchten (im OLA festgehalten), kontaktieren Sie ihre Erasmus+ Fachkoordination, erläutern Sie Ihre Situation und schicken Sie einen neuen Vorschlag für einen alternativen Kurs mit. Liegt keine Anerkennungsabsprache zu dem betroffenen Kurs vor, wählen Sie einen anderen Kurs, der Sie interessiert – eine Rücksprache mit der Erasmus+ Fachkoordinatorin ist dann nicht notwendig.
Bitte recherchieren Sie das Kursangebot Ihrer Gastuniversität. Gibt es einen anderen passenden Kurs, den Sie stattdessen belegen könnten? Sollte der betroffene Kurs ein Kurse sein, den Sie sich für Studienleistungen an der JGU anerkennen lassen möchten (im OLA festgehalten), kontaktieren Sie ihre Erasmus+ Fachkoordination, erläutern Sie Ihre Situation und schicken Sie einen neuen Vorschlag für einen alternativen Kurs mit. Sollte nur für einen der betroffenen Kurse eine Anerkennungsabsprache vorliegen, belegen Sie bitte diesen Kurs und suchen sich für den anderen Kurs eine Alternative, eine Rücksprache mit der Erasmus+ Fachkoordination ist dann nicht notwendig. Liegt keine Anerkennungsabsprache zu den betroffenen Kursen vor, können Sie frei wählen, welchen der Kurse Sie belegen und für welchen Sie eine Alternative suchen, eine Rücksprache mit der Erasmus+ Fachkoordination ist dann ebenfalls nicht notwendig.
Nein. Für die Kurse, für die Sie eine Anerkennung vereinbart haben (im Online Learning Agreement), brauchen Sie sich an der JGU nicht anmelden, da Sie diese ja im Ausland belegen.
Wichtig: Sie dürfen sich auch auf keinen Fall für die Prüfungen der betroffenen Kurse hier an der JGU anmelden! Damit wäre nämlich eine Anerkennung der ausländischen Kurse nicht mehr möglich.
Im Anschluss an Ihr Auslandssemester sind noch einige wenige organisatorische Dinge abzuschließen. Hier finden Sie einen Überblick über die verbleibenden offenen Punkte und die richtigen Ansprechpartner*innen.
Informationen darüber, welche Unterlagen bis wann einzureichen sind, finden Sie hier.
Nachdem Sie diese Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie die zweite Förderrate (ca. 30 % der Fördersumme).
Wenn Sie Ihre Leistungen aus dem Auslandssemester bei Ihrer Erasmus+ Fachkoordination haben anerkennen lassen, erhalten Sie einen Anerkennungsnachweis. Diesen können Sie als Äquivalent zum Formular „Anerkennungsnachweis der JGU“ im Erasmus+ Büro der Abteilung Internationales einreichen. Bitte lesen Sie sich dazu auch den Punkt „Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen“ durch.
Nach dem Auslandsaufenthalt führen wir die besprochene Anerkennung Ihrer Leistungen durch. Melden Sie sich dazu bitte bei der Erasmus+ Fachkoordination des IfP und schicken folgende Unterlagen mit:
- Das ausgefüllte und unterschriebe Anerkennungsformular für den Studiengang, in dem Sie studieren (siehe unten)
- Ihr Zeugnis der Gasthochschule
- Ihr Learning Agreement, sofern dieses nicht als digitales Online Learning Agreement abgeschlossen wurde
Das Anerkennungsformular für Ihren Studiengang finden Sie hier:
- Anerkennungsformular BA Publizistik
- Anerkennungsformular MA Digitale Kommunikationsforschung
- Anerkennungsformular MA Medienmanagement
- Anerkennungsformular MA Strategische Kommunikation
Bei der Anerkennung von Leistungen aus dem Auslandssemester können Sie beantragen, dass Ihre Leistungen ohne Übernahme der Noten anerkannt werden; die Beantragung ist nur ein Mal pro Studiengang möglich sowie auf einen Umfang von höchstens 15 Leistungspunkten bei Masterstudiengängen und einen Umfang von höchstens 30 Leistungspunkten bei Bachelorstudiengängen beschränkt. Sie muss grundsätzlich für sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen der Auslandsphase erbracht wurden, erfolgen. Sofern für ausländische Hochschulen geeignete ECTS-Einstufungstabellen vorliegen, erfolgt die Notenumrechnung an Hand dieser Tabellen. Liegen keine geeigneten ECTS-Einstufungstabellen vor, erfolgt die Notenumrechnung in der Regel anhand der modifizierten Bayerischen Formel.
Im Infokasten oben finden Sie unter dem Reiter „Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen“ das Anerkennungsformular. Füllen Sie das für Sie passende Formular aus und schicken Sie es zusammen mit Ihrem Zeugnis der Gasthochschule an Ihre Erasmus+ Fachkoordination. Diese führt die Anerkennung gemäß dem Online Learning Agreement durch und leitet die Anerkennung direkt an das Prüfungsamt weiter.
Zu Beginn Ihres Aufenthaltes müssen Sie sich das sogenannte „Certificate of Arrival“/Anreisebestätigung unterzeichnen lassen und kurz vor Ihrer Abreise das „Certificate of Departure“/Abreisebestätigung. Auf Basis der dort dokumentierten An-/Abreisezeiten wird Ihr Erasmus+ Stipendium berechnet.
Bitte schicken Sie das Dokument an die Abteilung Internationales. Die Erasmus+ Fachkoordination am IfP benötigt diese Dokumente nicht.
Der Anerkennungsnachweis der JGU ist der Nachweis, dass Ihnen die im Online Learning Agreement vereinbarten Studienleistungen an der JGU anerkannt wurden. Diesen Nachweis schickt Ihnen die Erasmus+ Fachkoordination zu, nachdem die Anerkennung durchgeführt wurde.
Ja, Sie müssen sich trotzdem melden, sonst erhalten Sie keinen „Anerkennungsnachweis der JGU“. Die Kurse, die Sie sich nicht für Ihr reguläres Studium anerkennen lassen können/wollen, werden als Zusatzleistungen in Ihr Transcript of Records eingetragen. Das Vorgehen ist das gleiche wie bei der Anerkennung von Kursen aus dem Auslandsstudium.
Sie erhalten nach Ende Ihres Aufenthaltes von der EU automatisch per E-Mail eine Aufforderung zum Ausfüllen eines Online Survey. Hier werden Sie zu Ihren Erfahrungen während Ihres Auslandsaufenthaltens befragt. Das Ausfüllen dauert ca. 15 Minuten und ist Pflicht für den Erhalt des Erasmus+ Stipendiums!
… Ihre Erasmus+ Fachkoordination am IfP, wenn Sie spezielle Frage zu Ihrem Auslandsaufenthalt haben, deren Antwort Sie nicht auf der Homepage finden.
Sollten Sie für ein Auslandssemester nominiert sein, erhalten sie die Informationen, die Sie für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen, rechtzeitig per E-Mail von der Fachkoordination und von der Abteilung Internationales. Häufig lohnt ein Blick in diese Informationsmails!
Bitte wenden Sie sich mit folgenden Anliegen an …
… die Erasmus+ Fachkoordination am IfP:
- Fragen zum Bewerbungsprozess
- Ausstellung von Sprachzertifikaten für die Gastuniversität
- Abschluss eines Online Learning Agreements vor dem Auslandsaufenthalt
- Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland/Anerkennungsnachweis der JGU als Nachweis gegenüber Erasmus+ nach dem Auslandsaufenthalt
… die Abteilung Internationales:
- Zugang zur Plattform MoveOn (dort wird auch das Online Learning Agreement angelegt und genehmigt)
- Allgemeine Informationen zur Planung & zum Ablauf eines Auslandsstudiums/-praktikums
- Finanzierungsmöglichkeiten: Erasmus+ Stipendium und Sonderzuschüsse (Beratung & Beantragung)
- Informationen zu weiteren Austauschprogrammen
… den Studierendenservice:
- Einschreibung & Rückmeldung
- Immatrikulations-/Studienbescheinigungen
- Semesterbeitrag & Studienkonten
- Urlaubssemester (Beratung, Beantragung)
… das Prüfungsamt des FB 02:
- Leistungsübersichten (Transcript of Records)
- Fragen zu Prüfungsanmeldungen und Wiederholungsprüfungen