Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verfügbaren Erasmus+ Partnerinstitute, geordnet nach Ländern. Neben dem genauen Namen der Universität und der Stadt, in welcher sich diese befindet, erfahren Sie außerdem welches Sprachniveau gefordert ist.
Ebenso können Sie einsehen, wie viele Stipendiumsplätze zur Verfügung stehen und ob sich diese an Bachelor- und oder Masterstudierende richten.

Bevor Sie Ihr Auslandsstudium antreten können, müssen Sie an Ihrer Heimatuniversität einige organisatorische Dinge regeln. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Punkte, sowie Informationen zu den richtigen Ansprechpartner*innen.

Ein wichtiger Bestandteil eines Auslandssemesters ist das sogenannte Online Learning Agreement, also eine Übereinkunft zwischen Ihrer Heimatuniversität (der Johannes-Gutenberg Universität) und Ihrer Gastuniversität. Darin wird vereinbart, welche Kurse aus Ihrem Auslandssemester Ihnen für Ihr Studium hier an Ihrer Heimatuniversität anerkannt werden können.

Bevor Sie den Abschluss eines Online Learning Agreements angehen, sollten Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben sich am Institut für Publizistik für einen Studienplatz an einer ausländischen Universität beworben und haben eine Zusage von der Erasmus+ Fachkoordination erhalten.
  • Sie haben eine Benachrichtigung von der Abteilung Internationales erhalten, in der Sie aufgefordert werden, Ihr Online Learning Agreement abzuschließen.
  • Sie haben sich bereits mit dem Kursangebot an Ihrer Gastuniversität auseinandergesetzt.

Wenn Sie diese drei Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie mit dem Abschluss des Online Learning Agreements beginnen.

Sie können nicht jeden Kurs Ihres Studiums durch einen Kurs aus dem Auslandssemester ersetzen. Hier finden Sie die Kurse aufgelistet, die Sie nicht durch Leistungen im Ausland ersetzen können:

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben es geschafft, Ihr Auslandssemester hat begonnen und vor Ihnen liegt eine spannende und aufregende Zeit – Genießen Sie es!

Für die Erasmus+ Förderung benötigt die Abteilung Internationales noch ein paar weitere Dokumente von Ihnen. Bitte informieren Sie sich hier, welche Unterlagen bis wann und wo einzureichen sind.

Zudem kann es immer auch passieren, dass sich etwas an Ihrer Kursauswahl ändert und Sie Ihr Learning Agreement anpassen müssen. Weitere Infos finden Sie in den FAQ.

Im Anschluss an Ihr Auslandssemester sind noch einige wenige organisatorische Dinge abzuschließen. Hier finden Sie einen Überblick über die verbleibenden offenen Punkte und die richtigen Ansprechpartner*innen.

… Ihre Erasmus+ Fachkoordination am IfP, wenn Sie spezielle Frage zu Ihrem Auslandsaufenthalt haben, deren Antwort Sie nicht auf der Homepage finden.
Sollten Sie für ein Auslandssemester nominiert sein, erhalten sie die Informationen, die Sie für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen, rechtzeitig per E-Mail von der Fachkoordination und von der Abteilung Internationales. Häufig lohnt ein Blick in diese Informationsmails!

Bitte wenden Sie sich mit folgenden Anliegen an …

… die Erasmus+ Fachkoordination am IfP:

  • Fragen zum Bewerbungsprozess
  • Ausstellung von Sprachzertifikaten für die Gastuniversität
  • Abschluss eines Online Learning Agreements vor dem Auslandsaufenthalt
  • Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland/Anerkennungsnachweis der JGU als Nachweis gegenüber Erasmus+ nach dem Auslandsaufenthalt

… die Abteilung Internationales:

  • Zugang zur Plattform MoveOn (dort wird auch das Online Learning Agreement angelegt und genehmigt)
  • Allgemeine Informationen zur Planung & zum Ablauf eines Auslandsstudiums/-praktikums
  • Finanzierungsmöglichkeiten: Erasmus+ Stipendium und Sonderzuschüsse (Beratung & Beantragung)
  • Informationen zu weiteren Austauschprogrammen

… den Studierendenservice:

  • Einschreibung & Rückmeldung
  • Immatrikulations-/Studienbescheinigungen
  • Semesterbeitrag & Studienkonten
  • Urlaubssemester (Beratung, Beantragung)

… das Prüfungsamt des FB 02:

  • Leistungsübersichten (Transcript of Records)
  • Fragen zu Prüfungsanmeldungen und  Wiederholungsprüfungen